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Die Bedeutung eines EinwilligungsvorbehaltsEin Einwilligungsvorbehalt
verhindert, dass der Betreute in dem Aufgabenbereich,
für den der Einwilligungsvorbehalt angeordnet
ist, ohne Mitwirkung des Betreuers
wirksame rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben kann. Auf sonstige
Handlungen des Betreuten wirkt sich der Einwilligungsvorbehalt nicht aus.
Zudem nimmt das Gesetz bestimmte höchstpersönliche Geschäfte
von der Wirksamkeit eines Einwilligungsvorbehalts aus.
Der alleinigen Entscheidung des Betreuten vorbehalten bleiben insbesondere:
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