Was bedeutet ein Einwilligungsvorbehalt
für den Betreuten?
Auch die Anordnung
eines Einwilligungsvorbehalts ändert an der bestehenden oder nicht
bestehenden Geschäftsfähigkeit des Betreuten nichts. Das ist
schon deshalb wichtig, weil sich der Einwilligungsvorbehalt meist nur auf
abgegrenzte Aufgabenbereiche und nur selten auf alle Angelegenheiten des
Betreuten erstreckt.
Durch den Einwilligungsvorbehalt
erlangt der Betreute in dem Aufgabenkreis, auf den der Einwilligungsvorbehalt
sich erstreckt, eine ähnliche Stellung wie ein beschränkt
Geschäftsfähiger. Er ist insoweit also einem Kind zwischen 7
und 18 Jahren vergleichbar (Näheres unter >> Einwilligungsvorbehalt).