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BetreuerwechselDer Wechsel eines
Betreuers kann vielfältige Gründe haben. Die wichtigsten Gründe
für den Wechsel finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Der
bisherige Betreuer wird durch einen Betreuerwechsel in seinen Rechten beeinträchtigt,
daher steht ihm gem. §§ 58ff FamFG das Rechtsmittel der Beschwerde
zur Verfügung.
Entlassung auf Antrag des Betreuten Grundsätzlich soll der
Wille des Betreuten nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Dies
betrifft auch die Wahl des Betreuers. Daher kann das Gericht einen Betreuer
entlassen, wenn der Betreute eine gleich geeignete Person vorschlägt
und diese Person auch bereit ist, die Betreuung zu übernehmen (§
1908b Abs. 3 BGB). Hierbei handelt es sich jedoch nur um einen Vorschlag,
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