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Darf der Betreute während einer Unterbringung zwangsbehandelt werden?
Eine Unterbringung des Betreuten zur Behandlung ist gem. § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB von vorne herein nur möglich, wenn der Betreute nicht einwilligungsfähig ist. Daneben gelten folgende Einschränkungen: