AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Darf der Betreute während einer Unterbringung zwangsbehandelt werden?

Eine Unterbringung des Betreuten zur Behandlung ist gem. § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB von vorne herein nur möglich, wenn der Betreute nicht einwilligungsfähig ist. Daneben gelten folgende Einschränkungen:
  • Eine Unterbringung ist unzulässig, wenn dadurch - und durch entsprechende Medikation - Krankheits- und Behandlungseinsicht
  • erzwungen werden sollen.
  • Unzulässig ist die Unterbringung auch dann, wenn zur Behandlung Maßnahmen ergriffen werden müssten, die wegen Lebens- oder schwerer Gesundheitsgefährdung nach § 1904 BGB genehmigungspflichtig aber im konkreten Fall nicht genehmigungsfähig wären.
  • Soll während der Unterbringung die psychische Krankheit behandelt werden, die Grund für die Betreuung ist (sog. Anlasskrankheit), ist dies nur zulässig, wenn der Freiheitsentzug gegenüber den gesundheitlichen Nachteilen für den Betreuten, die dieser ohne stationäre Behandlung erleiden würde, weniger ins Gewicht fällt.
  • Suchtentwöhnungsbehandlungen sind ohne Mitarbeit des Patienten nicht durchführbar. Wird diese von vorne herein verweigert, ist auch die Unterbringung zu diesem Zweck unzulässig. Zulässig bleibt aber die Unterbringung zur körperlichen Entgiftung.
  • Insgesamt ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Zur Behandlung von Bagatellkrankheiten ist also eine Unterbringung nicht zulässig.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Berliner Zeitung und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben