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BETREUER
| >> |ZWANGSMITTEL|
Welche Zwangsmittel hat der Betreuer gegen den Betreuten?
Was gilt grundsätzlich?
Darf der Betreuer Gegenstände des Betreuten gegen dessen Willen an sich nehmen oder wegwerfen (Problem der Entmüllung)?
Darf der Betreuer die Wohnung des Betreuten gegen dessen Willen betreten?
Ist eine zwangsweise ambulante ärztliche Behandlung des Betreuten zulässig?
Darf der Betreute während einer Unterbringung zwangsbehandelt werden?
Darf der Betreute zur Verabreichung von Depotmedikamenten kurzzeitig in eine Klinik verbracht werden?
Kann der Betreuer den Betreuten zwangsweise zu einer richterlichen Anhörung oder zu einer Untersuchung durch den vom Gericht bestellten Sachverständigen vorführen?
Darf der Betreute zwangsweise zum Ort einer Unterbringungsmaßnahme gebracht werden?
Darf der Betreuer den Betreuten gegen dessen Willen in ein von ihm (dem Betreuer) ausgewähltes Alten- oder Pflegeheim bringen?