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Darf der Betreute zur Verabreichung von Depotmedikamenten kurzzeitig in eine Klinik verbracht werden?Diese von den Oberlandesgerichten
unterschiedlich beantwortete Frage hat der BGH jetzt dahin entschieden,
dass eine solche Maßnahme nicht zulässig ist, weil sie weder
eine Unterbringung nach §
1906 Abs. 1 BGB noch eine freiheitsbeschränkende Maßnahme
nach §
1906 Abs. 4 BGB darstelle und das Gesetz keine weitere Möglichkeit
für ihre Genehmigung vorsehe.
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