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Höhere Stundensätzte bei vermögenden Betreuten?

Auch umfangreiche Vermögensverwaltung sind also zunächst in den Pauschalsätzen enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit. Bei sehr schwierigen und aufwändigen Vermögensverwaltungen kommt - mit Zustimmung des Betreuungsgericht - die Beauftragung eines professionellen Vermögensverwalters durch den Betreuer in Betracht, dessen Honorar dann aus dem Vermögen des Betreuten aufgebracht werden muss. Lehnt das Vormundschaft die Zustimmung zur "Auslagerung" ab, kann der Betreuer als letztes Mittel seine Entlassung beantragen.

Bis zum 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz konnte das Betreuungsgericht dem Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten höhere Stundensätze zubilligen als dies im Berufsvormündergesetz vorgesehen war.
Nach § 4 VBVG gibt es dagegen diese Möglichkeit nicht mehr. Zwar lässt

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