AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Welche Geschäfte kann der Betreuer ohne Genehmigung vornehmen?

Keine Genehmigung braucht der Betreuer in folgenden Fällen:

1. Entgegennahme von Leistungen, die nicht in Geld bestehen, z.B. Leistungen von Handwerkern aus einem Werkvertrag oder von Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern aus einem Dienstvertrag.

2. Abhebungen von Geldbeträgen, die der Betreuer selbst z.B. als Spar- oder Termingeld nicht fest angelegt hat oder die er auf einem Girokonto für laufende Ausgaben bereit hält.

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Radio PSR und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben