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Welche Geschäfte kann der Betreuer ohne Genehmigung vornehmen?
Keine Genehmigung braucht der Betreuer in folgenden Fällen:

1. Entgegennahme von Leistungen, die nicht in Geld bestehen, z.B. Leistungen von Handwerkern aus einem Werkvertrag oder von Ärzten, Anwälten oder Steuerberatern aus einem Dienstvertrag.

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