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Für welche Geschäfte ist eine Genehmigung erforderlich?Folgende Geschäfte
sind genehmigungspflichtig:
1. Die Kündigung oder
Aufhebung eines Mietvertrags über die Wohnung des Betreuten, ebenso
die Weitervermietung (z.B. während eines Heimaufenthalts des Betreuten)
oder die tatsächliche Aufgabe der Wohnung (z.B. durch Verkauf der
Möbel).
2. Geld- und Wertpapiergeschäfte. Dies gilt nicht für Abhebungen von Girokonten, deren Kontostand den Betrag von 3.000,00 EUR nicht übersteigt 3. Grundstücksgeschäfte: Kauf und Verkauf sowie Belastungen mit Grundschulden und Hypotheken. 4. Kreditgeschäfte einschließlich Kontenüberziehungen: sowohl Abschluss als auch Kündigung. 5. Arbeitsverträge: sowohl Abschluss als auch Kündigung. Ausnahme für Zeitarbeitsverträge bis zu einem Jahr Laufzeit. Entsprechendes gilt für Lehrverträge. 6. Rechtsgeschäfte über Erbschaften, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse des Betreuten. 7. Abschluss von Gesellschaftsverträgen zum Betrieb von Erwerbsgeschäften. 8. Pachtverträge einen Gewerbebetrieb oder ein Landgut. 9. Eingehung einer Bürgschaft im Namen des Betreuten oder einer Schuld-(mit-)-übernahme. |