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Wann verjähren die Vergütungsansprüche von Betreuern?
Berufsbetreuer müssen ihre Vergütungsansprüche gem. § 2 VBVG innerhalb von 15 Monaten, nachdem die Ansprüche entstanden sind, beim Vormundschaftsgericht geltend machen. Diese Frist gilt auch für einen ehrenamtlichen Betreuer, der konkret abgerechneten Aufwendungsersatz gegenüber dem Vormundschaftsgericht oder bei einem nicht mittellosen

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