Am besten wäre es, wenn bereits bei der Betreuerbestellung von der Möglichkeit, gem. §1899 Abs.4 BGB einen Ersatz- bzw. Verhinderungsbetreuer für die Fälle der Abwesenheit des Hauptbetreuers zu bestimmen, in größeremJetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Betreuungsrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Betreuungsrecht.
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