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AllgemeinesDie Aufgaben, welche
eine Betreuung mit sich bringt, lassen sich vielmals nicht über längere
Zeit - eine oder mehrere Wochen - im voraus übersehen und vorausschauend
erledigen. Auch sind häufig sehr kurzfristig Entscheidungen zu treffen,
etwa im Zusammenhang mit der Genehmigung einer ärztlicher Behandlung
oder Durchführung von Unterbringungsmaßnahmen. Führt ein
Betreuer als Berufsbetreuer gleichzeitig eine Vielzahl von Betreuungen,
vervielfachen sich auch die Probleme, die seine längere Ortsabwesenheit
mit sich bringt.
Die " Lösung ", den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen und darauf zu vertrauen, das Betreuungsgericht werde in Eil - und Notfällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 1846 BGB selbst die nötigen Entscheidungen selbst zu treffen, ist nicht zu empfehlen. Falls dabei etwas schief läuft, entstehen beträchtliche Haftungsrisiken für den Betreuer ; außerdem ließe eine solche Handlungsweise an der Eignung des Betreuers für sein Amt i. S. des § 1908b BGB zweifeln. |