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Wann liegt ein besonders schwieriger Fall vor?
Die Entscheidung des BGH zur Vergütung eines Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten wurde bereits im vorausgehenden Newsletter  kurz referiert. Inzwischen ist die Begründung der Entscheidung veröffentlicht worden. Auf ihr lassen sich erste Überlegungen zu der Frage aufbauen, welche Vergütungssätze ein Berufsbetreuer zukünftig beanspruchen kann. Es ist deshalb auch nicht möglich, in ein und derselben Abrechnung zwischen weniger und besonders schwierigen Tätigkeiten zu differenzieren und dafür unterschiedliche Vergütungssätze zu beanspruchen. Andererseits erscheint es nicht ausgeschlossen, dass eine Betreuungssache im Laufe der Zeit generell ihren Charakter ändert, aus einer durchschnittlich schwierigen also eine besonders schwierige werden kann und umgekehrt.