Im Vermögensbereich:
Anlage eines Vermögensverzeichnisses, Führen einer Einnahmen - Ausgabenrechnung, Verwaltung etwaigen Vermögens, Regelung und Führung der Bankgechäfte, Schuldenregulierung, Wohnungsangelegenheiten, Verhandlungen mit Rententrägern, Krankenkassen und Versicherungen (Pflegeversicherung), Abwicklung von Verträgen, die vom Betreuten geschlossen worden sind, Zuteilung von Taschengeld, Vertretung des Betreuten in Rechtsstreitigkeiten, Geltendmachen von Ansprüchen des Betreuten. Für die Abwicklung der Vermögensverwaltung sind mehrere Computerprogramme im Handel, durch die die Tätigkeit des Betreuers erheblich unterstützt wird.Im Bereich der Aufenthaltsbestimmung:
Auswahl einer geeigneten Wohn- oder Unterbringungsmöglichkeit, Wohnungsauflösungen, Abschluss von Miet- oder Heimverträgen, Kostenüberwachung bei laufenden Verträgen.Im Bereich Gesundheitsfürsorge:
Auswahl geeigneter Ärzte und Kliniken, Abschluss und Überwachung von Arzt- oder Krankenhausverträgen, Erteilung der Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen und Eingriffen, sofern der Betreute selbst nicht einwilligungsfähig ist.Im Bereich Freiheitsentzug oder -einschränkung:
Zustimmung zu solchen Maßnahmen und Genehmigungsantrag an das Vormundschaftsgericht. Kontakte mit dem Betreuten, um dessen Wünsche, Kritik usw. zu erfahren. Zusammenarbeit mit Gerichten und Behörden: Abfassung von Berichten und Stellungnahmen, Teilnahme an Verhandlungen und Anhörungen.