Zur Beratung des Betreuers stehen sowohl die Betreuungsbehörde als auch das Vormundschaftsgericht zur Verfügung.(§ 4 BtBG) Für spezielle Fragen etwa des Versicherungs- oder Rentenrechts kann der Betreuer sich an die jeweils betroffene Einrichtung wenden. Daneben gibt es zahlreiche private Organisationen, die das Betreuungswesen fördern.