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Von wem kann sich der Betreuer beraten lassen?
Zur Beratung des Betreuers stehen sowohl die Betreuungsbehörde als auch das Vormundschaftsgericht zur Verfügung.(§ 4 BtBG) Für spezielle Fragen etwa des Versicherungs- oder Rentenrechts kann der Betreuer sich an die jeweils betroffene Einrichtung wenden. Daneben gibt es zahlreiche private Organisationen, die das Betreuungswesen fördern.