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Von wem kann sich der Betreuer beraten lassen?Zur Beratung des
Betreuers stehen sowohl die Betreuungsbehörde als auch das Betreuungsgericht
zur Verfügung (§
4 BtBG). Für spezielle Fragen etwa des Versicherungs- oder Rentenrechts
kann der Betreuer sich an die jeweils betroffene Einrichtung wenden. Daneben
gibt es zahlreiche private Organisationen, die das Betreuungswesen fördern.
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