Wann benötigt der Betreuer
die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts im persönlichen Bereich?
Im persönlichen
Bereich des Betreuten, müssen Maßnahmen des Betreuers, die besonders
stark in den Freiheitsbereich des Betreuten eingreifen, vom Vormundschaftsgericht
genehmigt werden. Es sind dies:
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Ärztliche Behandlung
des Betreuten bei besonderem Gesundheitsrisiko
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Genehmigung der geschlossenen
Unterbringung
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Genehmigung freiheitseinschränkender
Maßnahmen
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Genehmigung der Sterilisation.