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Auswirkungen des Einwilligungsvorbehalts
Hat das VormG einen Einwilligungsvorbehalt angeordnet, hängen die Geschäfte des Betreuten, soweit sie über den Bereich des täglichen Lebens hinausgehen, in ihrer Wirksamkeit von der Zustimmung des Betreuers ab. Im vorliegenden Fall müsste der Einwilligungsvorbehalt die Vermögensangelegenheiten des Betreuten erfassen.

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