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Nach welchen Grundsätzen muss eine Betreuung geführt werden?Das Vermögen
des Betreuten muss nach wirtschaftlichen Grundsätzen verwaltet werden.
Geld, das nicht für laufende Ausgaben benötigt wird, ist verzinslich
und mündelsicher angelegt werden (§§ 1806ff
BGB).
2. Bundesschatzbriefe und -obligationen und vergleichbare Wertpapiere des Bundes und der Länder. 3. Wertpapiere, die von einer Kommune oder kommunalen Kreditanstalt ausgegeben und für mündelsicher erklärt sind. 4. Anlagen bei einer öffentliche Sparkasse (z.B. Kreissparkasse) oder einem anderen Kreditinstitut, das ausreichende Sicherheit bietet. Dazu gehören vor allem die deutschen Großbanken sowie die Volks- und Raiffeisenbanken. 5. Anlagen in Sachwerte sind gleichfalls möglich. |