Gem. § 2 VBVG erlischt der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers sowohl gegenüber der Staatskasse als auch bei Selbstzahlern gegenüber den Betreuten, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung beim Vormundschaftsgericht geltend gemacht wird. Das Vormundschaftsgericht kannUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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