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VERGÜTUNG DES BETREUERS
Die Vergütung des Verfahrenspflegers
Sie wird immer aus der Staatskasse bezahlt, auch bei vermögenden Betreuten. In der Höhe entspricht sie der Entschädigung, die einem Berufsbetreuer zusteht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
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