Bei der Bestellung eines Vereinsbetreuers erhält der Betreuungsverein gem. § 7 VBVG dieselbe Vergütung wie ein Berufsbetreuer. In welchem Umfang der Vereinsbetreuer, dem die Betreuung übertragen worden ist, selbst eine Entschädigung erhält, richtet sich nach den Vereinbarungen, die er mit dem Betreuungsverein geschlossen hat.