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Neue Vergütungssätze nach dem BVormVG ab dem 01.01.2002

Nach Artikel 7 (Umstellung von Vorschriften auf Euro) Abs. 10 des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27. Juni 2000( BGBl 2000, Teil 1, Seite 897) gelten bereits ab dem 01.01.2002 die neuen Vergütungssaetze nach dem BVormVG:

Vergütung nach Pg 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG von 35,00 DM auf 18,00 EURO

Vergütung nach Pg 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG von 45,00 DM auf 23,00 EURO

Vergütung nach Pg 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG von 60,00 DM auf 31,00 EURO

(Artikel 12 Satz 2 des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro).

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