Welche Voraussetzungen müssen
vorliegen?
Eine Übertragung auf
den Betreuer ist nur möglich, wenn der Betreute aufgrund seiner Krankheit
oder Behinderung seinen Umgang nicht mehr in eigener Verantwortung bestimmen
kann und nicht in der Lage ist, etwaige Gefahren zu erkennen und/oder abzuwehren.
Dazu reicht es nicht aus, dass der Betreute bei einem Besuch in Unruhe
gerät oder eine vorhandene Verwirrtheit sich vorübergehend verstärkt.
Anders ist es natürlich, wenn ernsthafte gesundheitliche Beeinträchtigungen
zu befürchten sind.