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Darf der Betreuer bestimmen, wer den Betreuten besucht?
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Welcher Aufgabenbereich muss übertragen werden?
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?
Gegen wen darf sich ein etwaiges Umgangsverbot richten?
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Was gilt für briefliche oder telefonisch Kontakte einschließlich Kontakte über Email?
*
Wer kann sich gegen Entscheidungen zum Umgangsrecht beschweren?
*
Wie wird ein Umgangsverbot durchgesetzt?
Wer kann Umgangsverbot aussprechen?
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