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Wie wird ein Umgangsverbot durchgesetzt?Das Betreuungsgericht kann
die Durchsetzung einer gerichtlichen Anordnung durch Festsetzung von Zwangsgeld
erzwingen. Falls ein vom Betreuer aufgrund des ihm übertragenen Umgangsbestimmungsrechts
ausgesprochenes Umgangsverbot durchgesetzt werden soll, muss das Betreuungsgericht
dieses Verbot zunächst gerichtlich bestätigen und damit zu einer
gerichtlichen Anordnung machen.
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