Welche Befugnisse hat der
Betreuer?
Der Betreuer ist
in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich – und nur dort - gesetzlicher Vertreter
des Betreuten.(§
1902 BGB) Rechtsgeschäfte des Betreuers im Rahmen seines Aufgabenkreises,
also z.B. Verträge aller Art oder einseitige Erklärungen wie
Kündigungen, werden damit ohne weiteres für und gegen den Betreuten
wirksam. Auch vertritt der Betreuer den Betreuten vor Gerichten und Behörden.
Sein Vertretungsrecht weist er durch den Betreuerausweis nach.
Dabei wird die Geschäftsfähigkeit
des Betreuten durch die Betreuung nicht eingeschränkt. Näheres
zu den dabei u.U. auftretenden Problemen unter >>
Rechtliche Stellung des Betreuten.
Durch die Betreuung soll
in die gewohnten Lebensverhältnisse des Betreuten möglichst wenig
eingegriffen werden. Der Betreute soll so lange dies möglich und mit
seinem Wohl vor allem auch in gesundheitlicher Hinsicht vereinbar ist,
ein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen führen
können. Dies hat der Betreuer zu respektieren, vor allem auch solche
Wünsche, die einer Betreuungsverfügung niedergelegt sind.
Ergeben sich Anhaltspunkte
dafür, dass die Betreuung nicht mehr notwendig ist oder im Umfang
eingeschränkt werden kann, muss der Betreuer das Vormundschaftsgericht
verständigen.(§
1908d BGB)