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Befreiter BetreuerDer sogenannte befreite
Betreuer ist eine Sonderform des Betreuers. Der befreite Betreuer unterliegt
nicht der jährlichen Rechnungslegungspflicht und muß bei der
Geldanlage die Genehmigungspflichten
nicht berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Beschränkungen
bei der Geldanlage entfallen:
- Mündelsichere Geldanlagen
erfordern keine betreuungsgerichtliche Genehmigung
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