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Befreiter Betreuer

Der sogenannte befreite Betreuer ist eine Sonderform des Betreuers. Der befreite Betreuer unterliegt nicht der jährlichen Rechnungslegungspflicht und muß bei der Geldanlage die Genehmigungspflichten nicht berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass nachfolgende Beschränkungen bei der Geldanlage entfallen:

- Mündelsichere Geldanlagen erfordern keine betreuungsgerichtliche Genehmigung
- Verfügung über Geldanlagen bedarf keiner Genehmigung
- Die Verfügungsgrenze i.H.v. EUR 3000 ist aufgehoben

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