Kürzung der Betreuervergütung
in Berlin aufgehoben!
Durch das "Gesetz zur Aufhebung
der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze"
für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3.
Oktober 1990 nicht galt vom 22. Februar 2002, BGBl I S. 981 wird die
Kürzung der Betreuervergütung um 10% mit Wirkung ab 1.3.2002
aufgehoben. Dies gilt aber nicht für die neuen Bundesländer.