Kürzung der Betreuervergütung
in Berlin aufgehoben!
Durch das " Gesetz zur Aufhebung
der für die Kostengesetze nach dem Einigungsvertrag geltenden Ermäßigungssätze
für den Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem 3.
Oktober 1990 nicht galt " vom 22. Februar 2002, BGBl I S. 981 wird die
Kürzung der Betreuervergütung um 10% mit Wirkung ab 1.3.2002
aufgehoben. Dies gilt aber nicht für die neuen Bundesländer.