Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten
umfaßt neben dem Wohnungserhalt auch die Wohnungsauflösung
und die Abwehr einer etwaigen Räumungsklage. In jedem Fall genehmigungspflichtig
ist die Weitervermietung, Kündigung, Verkauf oder Auflösung der
Wohnung aber auch die Anmietung einer Wohnung, wenn die Laufzeit des Mietvertrags
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