Teilweise erfolgt eine separate
vormundschaftsgerichtliche Festlegung des Aufgabenkreises Verwaltung von
Haus- und Grundeigentum.
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.