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Aufgabenkreis Verwaltung von Haus- und GrundeigentumTeilweise erfolgt eine separate
betreuungsgerichtliche Festlegung des Aufgabenkreises Verwaltung von
Haus- und Grundeigentum. Zu den Aufgaben des Betreuers zählt hier
die Bezahlung öffentlicher Abgaben (Grundsteuer, Grunderwerbssteuer,
Abwasserentgelte, Straßenreinigungsgebühren usw.),
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