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Aufgabenkreis Vermögenssorge

Unter den Bereich der Vermögenssorge fallen alle finanziellen Angelegenheiten des Betreuten, z.B.:

- Antragstellung auf Sozialleistungen, soweit diese nicht subsidiär geleistet werden (Beispiel: Wohngeld)
- Kostenregelung für Wohnheim / Tagesstättenplatz
- Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
- Antragstellung auf Renten
- Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen usw.
- Verwaltung der Giro- und Sparkonten, sowie weiterer Vermögen
- Schuldenregulierung

Anträge auf subsidiär erbrachte Sozialleistungen sind nach einer verbreiteten Auffassung wegen der Gefahr von Regressansprüchen gegen nahe Verwandte ohne entsprechende Klarstellung vom Aufgabenbereich der Vermögensangelegenheiten nicht

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