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Aufgabenkreis VermögenssorgeUnter den Bereich der Vermögenssorge
fallen alle finanziellen Angelegenheiten des Betreuten, z.B.:
- Antragstellung auf Sozialleistungen,
soweit diese nicht subsidiär geleistet werden (Beispiel: Wohngeld)
Anträge auf subsidiär
erbrachte Sozialleistungen sind nach einer verbreiteten Auffassung wegen
der Gefahr von Regressansprüchen gegen nahe Verwandte ohne entsprechende
Klarstellung vom Aufgabenbereich der Vermögensangelegenheiten nicht
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