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Aufgabenkreis Personensorge

Der Aufgabenkreis der Personensorge bildet das Gegenstück zur Vermögenssorge. Vorsorgevollmachten beziehen sich in der Regel auf beide Aufgabengebiete. Obwohl mit der Personensorge das persönliche Wohl des Betreuten sichergestellt werden soll, handelt es auch insoweit um einen Teil der rechtlichen Betreuung. Aufgabe des Betreuers ist es also, die rechtliche Seite der Personensorge zu übernehmen, etwa durch Abschluss von Verträgen, Stellung von Anträgen usw. Dazu ist auch persönlicher Kontakt zum Betreuten erforderlich. Dessen pflegerische Betreuung ist dagegen nicht Aufgabe des Betreuers.

Der Aufgabenkreis der Personensorge umfasst in aller Regel zumindest die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung,

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