AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Aufgabenkreis Gesundheitssorge

Wesentlich ist zunächst, dass der Betreute, solange er einwilligungsfähig ist, Entscheidungen, die seine Gesundheit betreffen also insbesondere Zustimmungen zu ärztlichen Behandlungen, Eingriffen und Untersuchungen, selbst treffen kann und muss. Der Betreuer kann zwar solche Betreute beraten, ihre eigene Entscheidung kann er aber nur ersetzen, wenn sie dies ausdrücklich wünschen.
Zum weiterlesen bitte anmelden ...
 Passwort:  
Passwort vergessen? - Zugangsverwaltung 

Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Betreuungsrecht.
Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen!
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von SWR / ARD Buffet und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben