Maßnahmen im Gesundheitsbereich
können auch andere Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge (z.B.
Bezahlen von Krankenhausrechnungen) bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Unterbringung
wegen einer psychischen Erkrankung) betreffen. Diese müssen dann dem
Betreuer gleichfalls übertragen sein.
Kontakte (Gespräche und
Information) mit Personen aus dem sozialen Umfeld (Angehörige, Freunde,
Nachbarn) herstellen.
Gespräche mit Heimleitung
und Pflegedienstleitung führen
Gespräche mit behandelnden
Ärzten über Gesundheitszustand des Betroffenen führen