-
Maßnahmen im Gesundheitsbereich
können auch andere Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge (z.B.
Bezahlen von Krankenhausrechnungen) bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht (Unterbringung
wegen einer psychischen Erkrankung) betreffen. Diese müssen dann dem
Betreuer gleichfalls übertragen sein.
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
Passwort vergessen
ABO-SERVICE für Abonnenten
Zurück