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Aufgabenkreis AufenthaltsbestimmungDer Aufgabenkreis umfaßt
grundsätzlich alle Angelegenheiten, die mit dem ständigen oder
derzeitigem Aufenthalt des Betreuten zusammenhängen. Die Übertragung
des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung gestattet es dem Betreuer
also, in Absprache mit dem Betreuten den Lebensmittelpunkt des Betreuten
festzulegen. Solange die Wünsche des Betreuten seinem Wohl entsprechen,
sind diese zu berücksichtigen.
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