Ist der Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitssorge betraut, so ist der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten vom Arzt genauso wie der BetroffeneUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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