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Allgemeines
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer in lebensbeendende Maßnahmen beim Betreuten einwilligen kann bzw. seine Einwilligung und die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts dazu erforderlich ist, wird nach wie vor heftig diskutiert. Nach den auch in AnwaltOnline mitgeteilten Entscheidungen des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 29.10.01 - Wx 21/01), des OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 20.11.2001 - 20 W 419/01 mit einer kürzlich veröffentlichten Folgeentscheidung des AG Frankfurt/M) und  des OLG Düsseldorf (Beschl. V. 27.03.2001 - 25 Wx 128/00) lässt sich jedoch ein Trend in der Rechtsprechung zur nachstehend dargestellten Position feststellen.