Allgemeines
Die Frage, ob und
unter welchen Voraussetzungen ein Betreuer in lebensbeendende Maßnahmen
beim Betreuten einwilligen kann bzw. seine Einwilligung und die Genehmigung
des Vormundschaftsgerichts dazu erforderlich ist, wird nach wie vor heftig
diskutiert. Nach den auch in AnwaltOnline mitgeteilten Entscheidungen des
OLG Karlsruhe (Beschl. v. 29.10.01 - Wx 21/01), des OLG Frankfurt/M. (Beschl.
v. 20.11.2001 - 20 W 419/01 mit einer kürzlich veröffentlichten
Folgeentscheidung des AG Frankfurt/M) und des OLG Düsseldorf
(Beschl. V. 27.03.2001 - 25 Wx 128/00) lässt sich jedoch ein Trend
in der Rechtsprechung zur nachstehend dargestellten Position feststellen.