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Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigengutachten und einem ärztlichen Zeugnis?

Das Gutachten ist die im Regelfall schriftliche, alle wichtigen Gesichtspunkte darstellende Erörterung einer oder mehrerer konkreter Sachfragen durch einen Sachverständigen. Im medizinisch/psychologischen Bereich gehört dazu die Fallgeschichte (Anamnese), die Darstellung der gegenwärtigen Situation des Probanden mit fachlicher Diagnose und daraus folgend die eingehend zu begründende Antwort auf die dem Gutachter gestellten Fragen.
Demgegenüber enthält das im Regelfall ebenfalls schriftliche ärztliche Zeugnis die kurze Antwort des Arztes auf eine den Patienten betreffende medizinische Frage; eine Anamnese und die eingehende Begründung der Antwort sind nicht erforderlich.

Zwischen dem Gutachten und dem bloßen ärztlichen Zeugnis steht die - mündliche oder schriftliche - Anhörung eines Sachverständigen. Sie erfordert kein ausformuliertes Gutachten und ist daher vom Gesetz in den Fällen vorgesehen, in denen wegen der Bedeutung der Sache zwar ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll, ein ausführliches Gutachten aber z.B. wegen Eilbedürftigkeit der Sache oder Vorläufigkeit der Entscheidung nicht möglich oder erforderlich ist.

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