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Sachverständigengutachten und ärztliches Zeugnis

Bei der Einrichtung und Führung von Betreuungen ist die Einholung von - medizinischen oder psychologischen / psychiatrischen - Sachverständigengutachten oder ärztlichen Zeugnissen vielfach vorgeschrieben. Die richtige Einordnung dieser Begriffe für den Betreuer und den Betreuten ist daher wichtig.

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