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Sachverständigengutachten und ärztliches ZeugnisBei der Einrichtung und
Führung von Betreuungen ist die Einholung von - medizinischen oder
psychologischen / psychiatrischen - Sachverständigengutachten oder
ärztlichen Zeugnissen vielfach vorgeschrieben. Die richtige Einordnung
dieser Begriffe für den Betreuer und den Betreuten ist daher wichtig.
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