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Wer bezahlt Gutachten und ärztliches Zeugnis?Ist das Betreuungsgericht
Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften
des ZSEG. Es handelt sich um gerichtliche Auslagen. Dies bedeutet, dass
ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines
Vermögen den Betrag von 25.000 EUR übersteigt (§ 92 KostO).
Auch über dieser Grenze besteht Auslagenfreiheit, wenn das vormundschaftsgerichtliche
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