|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |ARZT| >> |GUTACHTEN & ZEUGNIS|
Wer bezahlt Gutachten und ärztliches Zeugnis?
Ist das Vormundschaftsgericht Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften des ZSEG. Es handelt sich um gerichtliche Auslagen. Dies bedeutet, dass ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines Vermögen den Betrag von 25.000 EUR übersteigt (§ 92 KostO).

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Betreuungsrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten