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Wer bezahlt Gutachten und ärztliches Zeugnis?

Ist das Betreuungsgericht Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften des ZSEG. Es handelt sich um gerichtliche Auslagen. Dies bedeutet, dass ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines Vermögen den Betrag von 25.000 EUR übersteigt (§ 92 KostO). Auch über dieser Grenze besteht Auslagenfreiheit, wenn das vormundschaftsgerichtliche
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