AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Willigt der Betreuer in die Behandlung ein?

Bei einem nicht einwilligungsfähigen Betreuten komm es auf die Einwilligung des Betreuers an. Dieser hat dabei im wohl verstandenen Interesse des Betreuten zu handeln. Wünsche des Betreuten, die dieser in einwilligungsfähigem Zustand geäußert hat, sind zu beachten. Dies gilt vor allem dann, wenn der Betroffene seine Wünsche in Form einer Patientenverfügung niedergelegt hat. Ansonsten können nahe Verwandte und Freunde des Betreuten über seinen mutmaßlichen Willen befragt werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Computerwoche und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben