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Anordnung oder Abbruch lebenserhaltender und/oder lebensverlängernder MaßnahmenDie lange streitige
Frage, ob bzw. unter welchen Voraus- setzungen lebenserhaltende oder lebensverlängernde
Maßnahmen bei unheilbar Kranken angeordnet werden müssen oder
abgebrochen werden dürfen, ist durch das nachstehende Urteil des BGH
vom 17.03.04 für die gerichtliche Praxis in wesentlichen Punkten geklärt.
Danach gilt folgendes:
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