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Wie sieht die Entscheidung aus?

Als Ergebnis des Verfahrens ordnet das Betreuungsgericht in einem Beschluss entweder eine Betreuung an, legt den Umfang der Betreuung fest, bestellt den Betreuer und verpflichtet ihn oder das Gericht lehnt die Betreuung ab. Der vom Gericht bestellte Betreuer erhält einen Betreuerausweis, mit der er seine Funktion nachweisen kann. Der Ausweis enthält kein Lichtbild und sollte deshalb immer zusammen mit dem Personalausweis verwendet werden.
 

Muster Betreuungsbeschluss

„Aktenzeichen

Amtsgericht Neustadt
- Betreuungsgericht -

Beschluss vom 11.11.2009

1. Für Herrn Josef Mustermann, geb. am 10.10.1910 in Altdorf, wohnhaft in Obere Straße 1, Neustadt, wird gem. §§ 1896 Abs.1, 1897 Abs.1 BGB sein Sohn, Herr Uwe Mustermann, geb. am 09.09.1950 in Altdorf, wohnhaft Untere Gasse 2, Neustadt,
2. zum Betreuer bestellt.
3. Zum Aufgabenkreis des Betreuers wird bestimmt: Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung einschließlich freiheitsentziehender und –einschränkender Maßnahmen.
4. Das Betreuungsgericht wird spätestens bis zum 01.11.2014 über eine Aufhebung, Einschränkung, Verlängerung oder Ausdehnung der Betreuung beschließen.

Begründung:

.........

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde zulässig. Diese ist entweder beim Amtsgericht Neustadt oder beim Landgericht Hochstadt einzulegen.

Unterschrift des Betreuungsrichters

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