Die Betreuung kann
ferner dem hauptamtlichen Mitarbeiter eines Betreuungsvereins übertragen
werden, also eines Vereins, dessen Zweck darin besteht, Betreuungen zu
übernehmen. Hinter den Betreuungsvereinen stehen häufig im sozialen
Bereich tätige Verbände wie etwa das Deutsche Rote Kreuz und
andere.