Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall
die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt
einer wertenden Betrachtungsweise des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden,
ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt
und gewürdigt hat, [...
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...]
>> Rechtsbeschwerde bei Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn sie vom Beschwerdegericht nicht zugelassen ist (§ 70 Abs. 1 FamFG). Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers nach den §§ 1899 Abs. 4, 1908
i Abs. 1, 1795 Abs. 1, 1796 BGB, gegebenenfalls iVm § 181 BGB, wird von § 70
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung
durch das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst
BGH, 21.9.2011 - Az: XII ZB 647/10
>> Keine Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg
Nach dem UBG Baden-Württemberg können behandlungsbedürftige
psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich
sind, nur untergebracht werden. Eine Behandlung gegen ihren Willen ist indes
nicht zulässig.
AG Nürtingen, 10.11.2011 - Az: 11 XIV 80/11
>> Medizinische Zwangsbehandlung ohne geschlossene Unterbringung?
1. § 326 Abs. 1 FamFG ist keine Befugnis zur Zuführung
zu einer ambulanten bzw. offen stationären Behandlung eines Betreuten. [...
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...]
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Betreuung gibt es nur bei Volljährigen, also Personen, die
mindestens 18 Jahre alt sind (§ 1896 BGB). Liegen bei einem Minderjährigen
die Voraussetzungen vor, die bei einem Volljährigen zur Anordnung
einer Betreuung führen würden, so unterstützen die Jugendämter
und Familiengerichte die Inhaber der elterlichen Sorge, i.a. also die
Eltern durch geeignete Maßnahmen. [...
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...]
> Betreuungsbedürftigkeit
Es muss wahlweise vorliegen:
Eine psychische Krankheit oder seelische Behinderung wie etwa Schizophrenie, Depression, seelische Erkrankungen infolge von hirnorganischen Veränderungen wie z.B. Schlaganfällen, Hirnhautentzündung oder unfallbedingten Hirnverletzungen,
in der Praxis sehr häufig senile Demenz, Alzheimer, Psychische Folgeleiden
infolge von Suchterkrankungen (z.B. Korsakow - Syndrom bei Alkoholismus). [...
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...]
> Erforderlichkeit
Die Betreuung muss erforderlich sein. Das ist sie nicht, wenn Mittel, durch die der zu Betreuende weniger belastet wird, auch ausreichen.
Als solche Mittel kommen Betreuungsleistungen innerhalb der Familie
oder im Bekanntenkreis, ebenso ambulante Hilfen staatlicher, kirchlicher
oder privater Stellen in Betracht. Allerdings ist dazu Voraussetzung,
dass der Betreuungsbedürftige diese Hilfen annimmt und sich nicht
dagegen wehrt. [...
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...]
> Keine Betreuung bei: Eheschließung, Testament
Ob jemand heiraten oder ein Testament errichten kann, hängt ausschließlich davon ab, ob er ehe- oder testierfähig
ist (Näheres unter Rechtsstellung des Betreuten). Im übrigen kann man sich bei
diesen höchstpersönlichen Erklärungen nicht vertreten lassen,
was ja bei Einschalten eines Betreuers der Fall wäre.
> Kontrollbetreuung neben Vorsorgevollmacht?
Die Bestellung eines Kontrollbetreuers kommt neben einer Vorsorgevollmacht dann in Betracht, wenn der Vollmachtgeber wegen inzwischen eingetretener Geschäftsunfähigkeit oder aus
anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren
bzw. die Vollmacht wirksam zu widerrufen und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte entgegen den
Interessen des Vollmachtgebers handelt. Dazu sind unten die neuesten Entscheidungen
zu dieser Problematik zusammengestellt. [...
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