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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Januar 2012]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                           Januar 2012 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Erhöhte Vergütung für Krankenschwester?

Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die
Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
VBVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden
Betrachtungsweise des Tatrichters. Dessen Würdigung kann im
Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob er die
maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und
gewürdigt hat, [... weiterlesen ...]

  >> Rechtsbeschwerde bei Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn sie vom Beschwerdegericht
nicht zugelassen ist (§ 70 Abs. 1 FamFG). Die Bestellung eines
Ergänzungsbetreuers nach den §§ 1899 Abs. 4, 1908 i Abs. 1, 1795 Abs. 1,
1796 BGB, gegebenenfalls iVm § 181 BGB, wird von § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr.
1 FamFG, der ausnahmsweise eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch
das Beschwerdegericht ermöglicht, nicht erfasst

BGH, 21.9.2011 - Az: XII ZB 647/10

  >> Keine Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg

Nach dem UBG Baden-Württemberg können behandlungsbedürftige psychisch
Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, nur
untergebracht werden. Eine Behandlung gegen ihren Willen ist indes nicht
zulässig.

AG Nürtingen, 10.11.2011 - Az: 11 XIV 80/11

  >> Medizinische Zwangsbehandlung ohne geschlossene Unterbringung?

1. § 326 Abs. 1 FamFG ist keine Befugnis zur Zuführung zu einer
ambulanten bzw. offen stationären Behandlung eines Betreuten.
[... weiterlesen ...]

  >> Prozessfähigkeit verneint - Rechtmittel können eingelegt werden!

  >> Heim kann Erbe werden

  >> Sturzsicherung im Krankenbett!

  >> Ausschlussfrist von Vergütungsansprüchen des Nachlasspflegers

  >> Weitere Urteile zum Betreuungsrecht

Auf unserer Webseite finden Sie eine umfangreiche Datenbank mit gut 950
praktisch nach Schlagworten sortierten Urteilen zum Betreuungsrecht:
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*2* Das Thema des Monats

  >> Voraussetzungen der Betreuung

   > Nur bei Volljährigen

Betreuung gibt es nur bei Volljährigen, also Personen, die mindestens 18
Jahre alt sind (§ 1896 BGB). Liegen bei einem Minderjährigen die
Voraussetzungen vor, die bei einem Volljährigen zur Anordnung einer
Betreuung führen würden, so unterstützen die Jugendämter und
Familiengerichte die Inhaber der elterlichen Sorge, i.a. also die Eltern
durch geeignete Maßnahmen.  [... weiterlesen ...]

   > Betreuungsbedürftigkeit

Es muss wahlweise vorliegen:

Eine psychische Krankheit oder seelische Behinderung wie etwa
Schizophrenie, Depression, seelische Erkrankungen infolge von
hirnorganischen Veränderungen wie z.B. Schlaganfällen,
Hirnhautentzündung oder unfallbedingten Hirnverletzungen, in der Praxis
sehr häufig senile Demenz, Alzheimer, Psychische Folgeleiden infolge von
Suchterkrankungen (z.B. Korsakow - Syndrom bei Alkoholismus).
[... weiterlesen ...]

   > Erforderlichkeit

Die Betreuung muss erforderlich sein. Das ist sie nicht, wenn Mittel,
durch die der zu Betreuende weniger belastet wird, auch ausreichen. Als
solche Mittel kommen Betreuungsleistungen innerhalb der Familie oder im
Bekanntenkreis, ebenso ambulante Hilfen staatlicher, kirchlicher oder
privater Stellen in Betracht. Allerdings ist dazu Voraussetzung, dass
der Betreuungsbedürftige diese Hilfen annimmt und sich nicht dagegen
wehrt. [... weiterlesen ...]

   > Keine Betreuung bei: Eheschließung, Testament

Ob jemand heiraten oder ein Testament errichten kann, hängt
ausschließlich davon ab, ob er ehe- oder testierfähig ist (Näheres unter
Rechtsstellung des Betreuten). Im übrigen kann man sich bei diesen
höchstpersönlichen Erklärungen nicht vertreten lassen, was ja bei
Einschalten eines Betreuers der Fall wäre.

   > Kontrollbetreuung neben Vorsorgevollmacht?

Die Bestellung eines Kontrollbetreuers kommt neben einer
Vorsorgevollmacht dann in Betracht, wenn der Vollmachtgeber wegen
inzwischen eingetretener Geschäftsunfähigkeit oder aus anderen Gründen
nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw.
die Vollmacht wirksam zu widerrufen und wenn konkrete Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte entgegen den Interessen des
Vollmachtgebers handelt. Dazu sind unten die neuesten Entscheidungen zu
dieser Problematik zusammengestellt. [... weiterlesen ...]

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