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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht August 2010]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                           August 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Recht des Krankenversicherer auf Kopien der Pflegedokumentation

a) Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen
Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht
gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB
ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen
Kostenerstattung zustehen .

b) § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in
Pflegedokumentationen anwendbar.

BGH, 23.3.2010 - Az: VI ZR 327/08

  >> Aufwandsentschädigung wenn beide Eltern Betreuer sind

Sind Eltern gemeinsam als Betreuer für ihre Tochter bestellt, so steht
ihnen eine Aufwandsentschädigung nicht nur einmal zu. Der Anspruch auf
die Pauschale für die im Rahmen der Betreuung entstandenen Aufwendungen
steht jedem Betreuer einzeln zu. Ob ein Betreuer alleiniger Betreuer ist
oder nicht, ist unerheblich. Es kann dem Anspruch auch nicht
entgegengehalten werden, dass beide Betreuer denselben Wohnsitz haben
und die Aufwendungen nicht separat hätten entstehen können.

LG Koblenz, 26.4.2010 - Az: 2 T 220/10

  >> Gewöhnlicher Aufenthalt im sozialrechtlichen Sinne

Auch bei Betreuten, deren Betreuung sich auf Aufenthaltsbestimmung und
Wohnungsangelegenheiten erstreckt, setzt der gewöhnliche Aufenthalt im
sozialrechtlichen Sinne den tatsächlichen Aufenthalt voraus. Sofern der
tatsächliche Aufenthalt nicht nur vorrübergehend beendet wird, kann
diese Tatbestandsvoraussetzung nicht durch den entgegenstehenden Willen
des Betreuers ersetzt werden.

SG Freiburg, 9.2.2010 - Az: S 9 SO 3989/07

  >> Nachweis der Vertretungsmacht

Sofern die Vertretungsmacht wie bei einem Betreuer auf einer
gesetzlichen Grundlage und nicht einer Vollmacht beruht, scheidet die
Zurückweisung der Vollmacht nach § 174 BGB aus. Die Unsicherheit, ob die
Vertretungsmacht wirksam besteht, kann dem Empfänger der Erklärung
zugemutet werden,

BGH, Beschluss vom 30. März 2010, XI ZR 184/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Grundbuchamt muss Vertretungsmacht eines Betreuers zur Abgabe einer
Löschungsbewilligung überprüfen

  >> Unterbringung - im Beschwerdeverfahren muss Rücksprache mit den
behandelnden Ärzten gehalten werden!

  >> Negativattest für Entscheidungen über lebenserhaltender Maßnahmen

  >> Anstaltsbezogene Maßnahmen und § 1906 Abs. 4 BGB

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.net/urteile/index.html

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 825 Urteile.

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*2* Das Thema des Monats

  >> Urlaubszeit - auch für Betreuer?

   > Allgemeines

Die Aufgaben, welche eine Betreuung mit sich bringt, lassen sich
vielmals nicht über längere Zeit - eine oder mehrere Wochen - im voraus
übersehen und vorausschauend erledigen. Auch sind häufig sehr
kurzfristig Entscheidungen zu treffen, etwa im Zusammenhang mit der
Genehmigung einer ärztlicher Behandlung oder Durchführung von
Unterbringungsmaßnahmen. Führt ein Betreuer als Berufsbetreuer
gleichzeitig eine Vielzahl von Betreuungen, vervielfachen sich auch die
Probleme, die seine längere Ortsabwesenheit mit sich bringt.

Die " Lösung ", den Dingen einfach ihren Lauf zu lassen und darauf zu
vertrauen, das Betreuungsgericht werde in Eil - und Notfällen von der
Möglichkeit Gebrauch machen, gem. § 1846 BGB selbst die nötigen
Entscheidungen selbst zu treffen, ist nicht zu empfehlen. Falls dabei
etwas schief läuft, entstehen beträchtliche Haftungsrisiken für den
Betreuer ; außerdem ließe eine solche Handlungsweise an der Eignung des
Betreuers für sein Amt i. S. des § 1908b BGB zweifeln.

   > Delegation der Aufgaben

Die Alternative, die Betreuungsaufgaben an eine andere Person
delegieren, scheidet aus, da ein Betreuer sein Amt persönlich ausüben
muss und eine Delegation insbesondere auch von Entscheidungsbefugnissen
nicht möglich ist. Dies ist erst jetzt wieder vom OLG Frankfurt am Main
(Beschluss vom 11.4.2002 - 20 Wolfgang 512/01 - der Rechtspfleger 2002,
359) so entschieden worden.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Urlaubszeit - auch für Betreuer?

   > Ersatzbetreuer

Am besten wäre es, wenn bereits bei der Betreuerbestellung von der
Möglichkeit, gem. §1899 Abs.4 BGB einen Ersatz- bzw.
Verhinderungsbetreuer für die Fälle der Abwesenheit des Hauptbetreuers
zu bestimmen, in größerem Umfang Gebrauch gemacht würde, als dies bis
jetzt der Fall ist. Eine [... weiterlesen ...]

   > Fazit

Steht kein Ersatzbetreuer zur Verfügung, sollte der Betreuer bei
längerer Abwesenheit jedenfalls immer erreichbar sein. Hierfür bietet
sich natürlich das Handy an. Da es nach der Rechtsprechung (auch hier
wieder OLG Frankfurt am Main, s. o.) durchaus erlaubt ist, einfache
Hilfstätigkeiten [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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*3* Mehr von AnwaltOnline

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