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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht April 2010]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                            April 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Betreuungsleistungen eines Betreuungsvereins sind steuerfrei

Die von einem Betreuungsverein, der einem anerkannten Verband der freien
Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, durch seine Vereinsbetreuer
erbrachten Betreuungsleistungen sind sowohl gegenüber bemittelten als
auch gegenüber mittellosen Personen steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG
bzw. nach Art. 13 A Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. Art. 13 A Abs. 2
Buchstabe a) 3. Spiegelstrich der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Artikel
132 und Artikel 133 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006
über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, MwStSystRL).

Niedersächsisches FG, 14.1.2010 - Az: 5 K 162/09

  >> Erhöhter Stundensatz für Theologen

Ein abgeschlossenes Studium der katholischen Theologie vermittelt für
einen Berufsbetreuer besondere Kenntnisse, so dass ein erhöhter
Stundensatz i.H.v. EUR 31,00 angemessen ist. Maßgeblich war für das
Gericht, dass bei einem Theologiestudium auch eine erhöhte soziale
Kompetenz sowie die Fähigkeit, im besonderen Maße auf Menschen
einzugehen, ihre Probleme zu erkennen und bei deren Bewältigung
mitzuwirken, vermittelt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn das
abgeschlossene Studium dazu befähigt sowohl in den Pfarrdienst als auch
in den staatlichen Schuldienst übernommen zu werden. Mit der Übertragung
des Pfarramtes ist auch die seelsorgliche Betreuung und die
Verwaltungsleitung der Gemeinde verbunden. Es drängt sich auf, dass ein
Studium, das auf eine solche Tätigkeit vorbereitet und die hierfür
notwendigen Kenntnisse vermittelt, in seinem Kernbereich auch
Fachkenntnisse umfasst, die bei der Führung einer Betreuung von Nutzen
sein können.

OLG Hamm, 11.4.2006 - Az: 15 W 371/05

  >> Kündigung des Mietverhältnisses durch den Betreuer

Wird ein allein mit der Betroffenen bestehendes Mietverhältnis mit
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts durch den Betreuer gekündigt, so
ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur
Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Auch seine Erbenstellung
nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen ändert hierdran nichts.

KG, 13.10.2009 - Az: 1 W 168/08 sowie 1 W 169/08

  >> Sturz im Heim und Pflichten des Pflegeheims

Kommt es beim Gang zur Toilette, die sich im Zimmer des Heimbewohners
befindet, zu einem Sturz und in der Folge einem Knochenbruch, so ist das
Pflegeheim nicht zur Zahlung der Bahndlungskosten verpflichtet, wenn der
Nachweis einer Pflichtverletzung nicht gelingt. Vorliegend waren weder
ein besonderes Sturzrisiko noch Gleichgewichtsstörungen bekannt gewesen.
Der (kurze) Gang zur Toilette war in der Vergangenheit stets problemlos
bewältigt worden. Darüber hinaus wurde die Bewohnerin von einer
Pflegekraft begleitet, die die Frau noch auffangen konnte. Damit waren
die üblichen Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit
getroffen. Weitere Maßnahmen waren nach Ansicht des Gerichts nicht
erforderlich, da auch immer die Würde, die Interessen und die
Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen sind. Deren Selbständigkeit
und Selbstverantwortung ist zu wahren und zu fördern.

OLG Bamberg, 19.3.2010 - Az: 6 U 54/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Vergütung bei rückwirkender Bestellung eines Berufsbetreuers

  >> Zwangsbehandlung - Haftung und Grenzen

  >> Feststellung einer berufsmässigen Pflegschaft

  >> Beschwerde eines nahen Angehörigen ist gleichzeitig Antrag auf
Beteiligung an dem Betreuungsverfahren

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.net/urteile/index.html

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*2* Das Thema des Monats

  >> Kann der Betreute ein Testament errichten oder heiraten?

Ob jemand heiraten oder ein Testament errichten kann, hängt
ausschließlich davon ab, ob er ehe- oder testierfähig ist. Im übrigen
kann man sich bei diesen höchstpersönlichen Erklärungen nicht vertreten
lassen, was ja bei Einschalten eines Betreuers der Fall wäre.
Heiraten darf jeder, der volljährig, also  18 Jahre alt ist. Mit
Genehmigung des Familiengerichts reicht es aber, wenn ein Partner
volljährig und der andere wenigstens 16 Jahre alt ist.  Wer
geschäftsunfähig ist, kann nicht heiraten. Dagegen spielt es keine
Rolle, wenn ein oder beide Partner unter Betreuung stehen (§ 1303 BGB).
Anders steht es bei der Ehescheidung. Hier könnte eine Betreuung zur
Vertretung des Betroffenen im Scheidungsverfahren angeordnet werden.
Ein Testament errichten kann jeder, der 16 Jahre alt ist. Nicht
testierfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit,
wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung  nicht in der Lage
ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen
und nach dieser Einsicht zu handeln. Auf eine etwaige Betreuung kommt es
nicht an (§ 2229 BGB).

Weitere Informationen zur Testamentserrichtung
http://www.anwaltonline.net/tips/testament.asp

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Wenn Heimmitarbeiter testamentarisch bedacht werden

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter in Pflegeheimen von
Bewohnern testamentarisch bedacht werden. Grundsätzlich ist es den
Mitarbeitern jedoch nicht erlaubt - regelmäßig auch arbeitsvertraglich
untersagt - persönliche Geschenke anzunehmen [... weiterlesen ...]

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