>> Betreuungsleistungen eines Betreuungsvereins
sind steuerfrei
Die von einem Betreuungsverein, der einem
anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, durch
seine Vereinsbetreuer erbrachten Betreuungsleistungen sind sowohl
gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen
steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG bzw. nach Art. 13 A Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m.
Art. 13 A Abs. 2 Buchstabe a) 3. Spiegelstrich der Richtlinie
77/388/EWG (jetzt: Artikel 132 und Artikel 133 der Richtlinie 2006/112/EG
des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem,
MwStSystRL).
Niedersächsisches FG, 14.1.2010 - Az:
5 K 162/09
>> Erhöhter Stundensatz für
Theologen
Ein abgeschlossenes Studium der katholischen
Theologie vermittelt für einen Berufsbetreuer besondere Kenntnisse,
so dass ein erhöhter Stundensatz i.H.v. EUR 31,00 angemessen ist.
Maßgeblich war für das Gericht, dass bei einem Theologiestudium
auch eine erhöhte soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit, im besonderen
Maße auf Menschen einzugehen, ihre Probleme zu erkennen und
bei deren Bewältigung mitzuwirken, vermittelt wird. Dies gilt zumindest
dann, wenn das abgeschlossene Studium dazu befähigt
sowohl in den Pfarrdienst als auch in den staatlichen Schuldienst übernommen
zu werden. Mit der Übertragung des Pfarramtes ist auch die seelsorgliche
Betreuung und die Verwaltungsleitung der Gemeinde verbunden.
Es drängt sich auf, dass ein Studium, das auf eine solche Tätigkeit
vorbereitet und die hierfür notwendigen Kenntnisse vermittelt, in seinem
Kernbereich auch Fachkenntnisse umfasst, die bei der Führung
einer Betreuung von Nutzen sein können.
OLG Hamm, 11.4.2006 - Az: 15 W 371/05
>> Kündigung des Mietverhältnisses
durch den Betreuer
Wird ein allein mit der Betroffenen bestehendes
Mietverhältnis mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts durch
den Betreuer gekündigt, so ist der ebenfalls in der Wohnung lebende
Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt.
Auch seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen
ändert hierdran nichts.
KG, 13.10.2009 - Az: 1 W 168/08 sowie 1 W
169/08
>> Sturz im Heim und Pflichten des
Pflegeheims
Kommt es beim Gang zur Toilette, die sich
im Zimmer des Heimbewohners befindet, zu einem Sturz und in der Folge
einem Knochenbruch, so ist das Pflegeheim nicht zur Zahlung der Bahndlungskosten
verpflichtet, wenn der Nachweis einer Pflichtverletzung nicht gelingt.
Vorliegend waren weder ein besonderes Sturzrisiko noch Gleichgewichtsstörungen
bekannt gewesen. Der (kurze) Gang zur Toilette war in der
Vergangenheit stets problemlos bewältigt worden. Darüber hinaus
wurde die Bewohnerin von einer Pflegekraft begleitet, die die Frau noch
auffangen konnte. Damit waren die üblichen Maßnahmen zum Schutz
der körperlichen Unversehrtheit getroffen. Weitere Maßnahmen waren
nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich, da auch immer die Würde,
die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner zu berücksichtigen
sind. Deren Selbständigkeit und Selbstverantwortung ist zu wahren und
zu fördern.
OLG Bamberg, 19.3.2010 - Az: 6 U 54/09
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>> Kann der Betreute ein Testament errichten oder heiraten?
Ob jemand heiraten oder ein Testament errichten kann, hängt ausschließlich davon ab, ob er ehe- oder testierfähig
ist. Im übrigen kann man sich bei diesen höchstpersönlichen Erklärungen
nicht vertreten lassen, was ja bei Einschalten eines Betreuers der Fall wäre. Heiraten darf jeder, der volljährig, also 18 Jahre alt
ist. Mit Genehmigung des Familiengerichts reicht es aber, wenn ein Partner volljährig und der andere wenigstens 16 Jahre alt ist.
Wer geschäftsunfähig ist, kann nicht heiraten. Dagegen spielt
es keine Rolle, wenn ein oder beide Partner unter Betreuung stehen (§
1303 BGB). Anders steht es bei der Ehescheidung. Hier könnte eine Betreuung
zur Vertretung des Betroffenen im Scheidungsverfahren angeordnet werden. Ein Testament errichten kann jeder, der 16 Jahre alt ist. Nicht testierfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung
nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung
einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Auf eine etwaige Betreuung
kommt es nicht an (§ 2229 BGB).
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>> Wenn Heimmitarbeiter testamentarisch bedacht werden
Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter in Pflegeheimen von Bewohnern testamentarisch bedacht werden. Grundsätzlich ist
es den Mitarbeitern jedoch nicht erlaubt - regelmäßig auch
arbeitsvertraglich untersagt - persönliche Geschenke anzunehmen [... weiterlesen
...]
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