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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Januar 2010]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                           Januar 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Vertragliche Verpflichtung zur Dienstleistungsvergütung -
Genehmigungspflicht?

Der Abschluss eines Vertrags, durch den ein Betreuer den Betreuten zur
Vergütung von Dienstleistungen verpflichtet (§ 611 Abs. 1 BGB), bedarf
keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 1908i Abs. 1 Satz
1, § 1812 Abs. 1 Satz 2 BGB.

BGH, 5.11.2009 - Az: III ZR 6/09

  >> Entgleisungszustände wegen unregelmäßiger Medikamenteneinnahme -
Betreuung?

Die Betreuerbestellung mit dem Aufgabenkreis der Sorge für die
Gesundheit sowie der Vermögenssorge ist bei einer Demenzerkrankung,
Bluthochdruck und einer Zuckerkrankheit gerechtfertigt, wenn der
Betroffene Einkäufe tätigt, ohne die Sinnhaftigkeit des Erwerbs sowie
die entstehenden finanziellen Verpflichtungen und ihre Auswirkungen auf
die persönliche Finanzsituation ernsthaft abschätzen zu können. Sofern
eine unregelmäßige Medikamenteneinnahme und Diäteinhaltung zu
lebensbedrohlichen Entgleisungszuständen führt, ist eine Überwachung
durch den ambulanten Pflegedienst erforderlich, der sich notfalls ohne
Zustimmung des Betroffenen Zutritt zur Wohnung verschaffen kann.

AG Neuruppin, 11.3.2009 - Az: 23 XVII 269/08

  >> Heimunterbringung durch Angehörigen - Geschäftsführung ohne Auftrag

Wird ein älterer, geschäftsunfähiger Mensch von einem Angehörigen in
einem Altersheim untergebracht, so kann der Angehörige vom Betroffenen
aus Geschäftsführung ohne Auftrag Zahlung der geleisteten Heimkosten
verlangen, wenn dieses Geschäft dem mutmaßlichen Willen des
Heimbewohners entsprach. Hierbei ist nicht das Interesse und der Wille
des Generalbevollmächtigten des Heimbewohners sondern nur das Interesse
und der mutmaßliche Wille des Heimbewohners selbst maßgeblich.

AG Kerpen, 25.6.2009 - Az: 108 C 27/09

  >> Graduell fortschreitende Demenz - kein Schluss auf den Zustand bei
Vollmachterteilung

Im vorliegenden Fall wurde vom Vollmachtgeber eine Vorsorgevollmacht
erteilt. Für die soziale Umgebung des Vollmachtgebers einschließlich der
Hausärztin waren keine geistigen Beeinträchtigungen erkennbar. In diesem
Fall unterliegt die rückschauende Diagnose der Geschäftsunfähigkeit
durch einen Sachverständigen, der den Betroffenen erstmals nach mehr als
vier Monaten seit der Vollmachterteilung untersucht, strengen
Anforderungen. Für sich genommen kann aus der Diagnose einer graduell
fortschreitenden dementiellen Erkrankung nach Einlieferung in eine
psychiatrische Klinik wegen akut aufgetretener Verwirrtheit und
Orientierungsstörungen kein hinreichender Schluss auf den Zustand zum
Zeitpunkt der Vollmachterteilung gezogen werden.

OLG München, 4.11.2009 - Az: 33 Wx 285/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Heimverlegungsverbot vom Amtsgericht?

  >> Betreuer muss für Krankenversicherungsschutz von Betreuten sorgen!

  >> Vormundschaftsgericht muss Gartenarbeitsvertrag nicht genehmigen

  >> Zusätzliche Leistungen des Betreuers können gesondert zu vergüten sein

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 750 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Sachverständigengutachten und ärztliches Zeugnis

Bei der Einrichtung und Führung von Betreuungen ist die Einholung von - medizinischen oder psychologischen / psychiatrischen - Sachverständigengutachten oder ärztlichen Zeugnissen vielfach vorgeschrieben. Die richtige Einordnung dieser Begriffe für den Betreuer und den Betreuten ist daher wichtig.

  > Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigengutachten und einem ärztlichen Zeugnis?

Das Gutachten ist die im Regelfall schriftliche, alle wichtigen Gesichtspunkte darstellende Erörterung einer oder mehrerer konkreter Sachfragen durch einen Sachverständigen. Im medizinisch/psychologischen Bereich gehört dazu die Fallgeschichte (Anamnese), die Darstellung der gegenwärtigen Situation des Probanden mit fachlicher Diagnose und daraus folgend die eingehend zu begründende Antwort auf die dem Gutachter gestellten Fragen.
Demgegenüber enthält das im Regelfall ebenfalls schriftliche ärztliche Zeugnis die kurze Antwort des Arztes auf eine den Patienten betreffende medizinische Frage; eine Anamnese und die eingehende Begründung der Antwort sind nicht erforderlich.

Zwischen dem Gutachten und dem bloßen ärztlichen Zeugnis steht die - mündliche oder schriftliche - Anhörung eines Sachverständigen. Sie erfordert kein ausformuliertes Gutachten und ist daher vom Gesetz in den Fällen vorgesehen, in denen wegen der Bedeutung der Sache zwar ein Sachverständiger eingeschaltet werden soll, ein ausführliches Gutachten aber z.B. wegen Eilbedürftigkeit der Sache oder Vorläufigkeit der Entscheidung nicht möglich oder erforderlich ist.

  > Wer fordert das Sachverständigengutachten und das ärztliche Zeugnis an?

Ein Sachverständigengutachten wird vom Betreuungsgericht in Auftrag gegeben, das auch den Sachverständigen auswählt. Sog. Privatgutachten, die im Auftrag eines Beteiligten erstellt worden sind, werden vom Betreuungsgericht i.a. nicht anerkannt (und auch nicht bezahlt!). Ein ärztliches Zeugnis kann ebenfalls vom Betreuungsgericht unmittelbar - i.a. beim behandelnden Arzt des Betroffenen - angefordert werden. Das Zeugnis kann aber auch von einem der Verfahrensbeteiligten oder von dem Heim, in dem der Betreute wohnt, vorgelegt werden. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Zeugnis eigens im Hinblick auf das betreuungsgerichtliche Verfahren erstellt wird.
Besitzt z.B. das Heim in seinen Unterlagen über den Betreuten einen zeitnahen und aussagefähigen ärztlichen Befundbericht, so kann dieser als Grundlage für die Genehmigung einer freiheitseinschränkenden Maßnahme ausreichen.
Die Vorlage einer Kopie an das Betreuungsgericht kann hier Zeit und Geld sparen.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  > Wo ist ein Sachverständigengutachten erforderlich; wo genügt ein ärztliches Zeugnis?

Ein Sachverständigengutachten ist gem. § 280 FamFG erforderlich in folgenden Fällen:

Anordnung der Betreuung ohne Antrag des Betroffenen und Anordnung eines [... weiterlesen ...]

  > Wer bezahlt Gutachten und ärztliches Zeugnis?

Ist das Betreuungsgericht Auftraggeber, erfolgt die Bezahlung aus der Gerichtskasse nach den Vorschriften des ZSEG. Es handelt sich um gerichtliche Auslagen. Dies bedeutet, dass ein Ersatz vom Betreuten nur dann verlangt werden kann, wenn sein reines [... weiterlesen ...]

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