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[AnwaltOnline - Betreuungsrecht November 2009]

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* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                          Oktober 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Betreuungsverfahren - Entscheidungen des Richters

Der Rechtspfleger ist nicht für die Entscheidung über Abgabe oder
Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht
zuständig. Diese Entscheidungen sind allein dem Richter vorbehalten.

OLG Zweibrücken, 25.4.2008 - Az: 2 AR 7/08

  >> Ausschlussfrist des § 2 VBVG

Die Ausschlussfrist des § 2 VBVG beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der
Anspruch auf Betreuervergütung gem. § 9 VBVG erstmals geltend gemacht
werden kann.

OLG Dresden, 2.1.2008 - Az: 3 W 1439/07

  >> Auf den tatsächlichen Zeitaufwand kommt es nicht an!

Ungeachtet des tatsächlichen Zeitaufwandes sind die Stundensätze des § 5
VBVG bei der Berechnung der Betreuervergütung in Ansatz zu bringen.
Sofern der Betreute im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung
mittellos ist, richten sich die Ansprüche auf Betreuervergütung gegen
die Staatskasse.

OLG Dresden, 5.11.2007 - Az: 3 W 1246/07

  >> Mittellosigkeit - Zinsen aus Schmerzensgeld werden nicht
berücksichtigt!

Bei der Prüfung der Mittellosigkeit eines Betreuten hinsichtlich der
Betreuervergütung sind Zinsen nicht zu berücksichtigen, die dem
Betreuten aus der Geldanlage eines ihm wegen eines Unfalles gezahlten
Schmerzensgeldes zufließen. Dies gilt auch dann, wenn Zinsen in Höhe von
rund 8.500 Euro aus einer Schmerzensgeldsumme von rund 110.000 Euro
angespart wurden.

OLG Frankfurt/Main, 2.7.2009 - Az: 20 W 491/08

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Einsichtsrecht in die Betreuungsakte

  >> Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

  >> Verfahren über Betreuerbestellung oder Aufrechterhaltung einer
Betreuung

  >> Bei Betreuerbestellung besteht Rechtsschutzinteresse auch wenn sich
die Belastung erledigt hat!

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=BN

Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
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Weitere aktuelle Urteile

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*2* Das Thema des Monats

  >> Betreuungsgericht

Die Betreuungsgerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte die zuständig
sind für Betreuungssachen, Unterbringungssachen und
betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen und haben im Zuge der
Familienverfahrensreform die Aufgaben der Vormundschaftsgerichte
übernommen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 271 ff
FamFG sowie in § 23a und § 23c GVG.

Die Zuständigkeiten innerhalb des Betreuungsgerichts sind zwischen
Richtern und Rechtspflegern aufgeteilt. Dem Richter vorbehalten sind
neben Bestellung und Entlassung des Betreuers insbesondere
Entscheidungen über geschlossene Unterbringungen, die Genehmigung
freiheitseinschränkender Maßnahmen wie etwa Fixierungen in Kliniken oder
Heimen, die Genehmigung von gefährlichen ärztlichen Eingriffen oder in
gewissen Fällen der Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen,
Genehmigung von Sterilisationen und die Anordnung von
Einwilligungsvorbehalten.

Bei zahlreichen Entscheidungen, die ein Betreuer treffen kann, ist eine
betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Das Gericht hat hier eine
Kontrollfunktion, nur bei Eilfällen kann der Betreuer ohne Genehmigung
agieren und diese nachträglich einholen.

Das Betreuungsgericht ordnet nicht nur die Betreuung an, es muß auch
regelmäßig die Betreuung überprüfen - spätestens nach 5 Jahren. Ordnet
das Betreuungsgericht eine Betreuung an, so wird diese mit
Bekanntmachung an den Betreuer wirksam, in Eilfällen kann eine sofortige
Wirksamkeit angeordnet werden. Das Gericht händigt dem Betreuer sodann
eine Bestellungsurkunde aus, verpflichtet den Betreuer und klärt ihn
über seine Aufgaben auf.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Rechnungslegung über das Taschengeld?

Bei der Beantwortung der Frage, in welcher Weise der Betreuer dem
Vormundschaftsgericht über die Verwendung von Taschengeld des Betreuten
Rechnung legen muss, ist zu differenzieren:

Wenn das Taschengeld von einer dritten Stelle, [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
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