AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Betreuungsrecht Mai 2009]

************************************************************************
* AnwaltOnline - Betreuungsrecht                              Mai 2009 *
* von http://www.AnwaltOnline.net/                                     *
* ISSN: 1511-8967                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************************

************************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Umsatzsteuerfreiheit von Betreuungsleistungen durch Vereinsbetreuer
gegenüber Mittellosen

Das in § 4 Nr. 18 Satz 1 Buchst. c des Umsatzsteuergesetzes 1993/1999
geregelte Preisabstandsgebot ist insofern gemeinschaftsrechtswidrig,als
es auch für behördlich genehmigte Preise im Sinne der EWG-Richtlinie
1977/388 gilt. Ein zu einem anerkannten Verband der freien
Wohlfahrtspflege gehörender und gemeinnützigen Zwecken dienender Verein
kann sich für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für
Betreuungsleistungen unmittelbar auf die günstigere Regelung in Art. 13
Teil A der Richtlinie berufen.

BFH, 17.2.2009 - Az: XI R 67/06

Quelle: PM des BFH

 >> Unterbringung ohne Gutachten zur Unterbringungsnotwendigkeit?

Liegt kein verwertbares Gutachten zur Frage der
Unterbringungsnotwendigkeit vor, so darf das Gericht keine Unterbringung
in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung anordnen. Zur
Gutachtenerstellung ist es erforderlich, dass ein Sachverständiger, der
regelmäßig Arzt für Psychiatrie sein soll, in jedem Fall aber Erfahrung
auf dem Gebiet der Psychiatrie haben muss, den Betreuten persönlich
untersucht und befragt.

LG Berlin, 9.2.2009 - Az: 83 T 42/09

 >> Vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungsvorbehalt -
Normenkontrollantrag bei fehlender Entscheidungserheblichkeit unzulässig

Ein Normenkontrollantrag eines Vormundschaftsgerichts zur Überprüfung
des gesetzlich geforderten Genehmigungsvorbehalts für
unterbringungsähnliche Maßnahmen entgegen zum Ausdruck gebrachter
Ablehnung der Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts durch den
Betroffenen ist unzulässig, wenn keine Entscheidungserheblichkeit
vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es um einen Antrag auf Genehmigung
zeitweiser Fixierung einer nicht mehr einwilligungsfähigen Patientin in
einem Pflegeheim geht, wenn dieser nicht vom Bevollmächtigten, sondern
nur von der Heimleitung unterschrieben wurde.

BVerfG, 7.1.2009 - Az: 1 BvL 2/05

 >> Heilbehandlung - Genehmigung erfordert genaue Angaben zur
empfohlenen und alternativen Medikation!

Vor der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Heilbehandlung ist
ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses muss darüber Aufschluss
geben, was für ein mit der Behandlung verbundenes konkretes Risiko eines
gesundheitlichen Schadens besteht und mit welcher Wahrscheinlichkeit
dieser eintreten wird. Weiterhin sind Angaben darüber zu machen, welcher
Erfolg erzielt werden kann. Bei der gerichtlichen Entscheidung ist
zwischen den Behandlungsrisiken, dem Ziel und des wahrscheinlichen
Erfolgs abzuwägen.
Die Genehmigung einer medizinischen Behandlung mit Neuroleptika ist zu
unbestimmt, da die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise
wie möglich anzugeben ist, da sich nur aus diesen Angaben Inhalt,
Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung
hinreichend konkret und bestimmbar ergeben.

LG Saarbrücken, 23.3.2009 - Az: 5 T 100/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Stundenansatz des Betreuers - auf die Dauer der Betreuung kommt es
an!

 >> Anforderungen an langfristige Genehmigung der geschlossenen
Unterbringung eines Alkoholikers

 >> Betreuervergütung aus der Staatskasse auch bei hoher
Kindergeldnachzahlung?

 >> Heimunterbringung - Reallastverpflichtungen aus kombinierter
Vereinbarung von Pflege und Wohnrecht erlischt

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=BN

Im Bereich Betreuungsrecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 725 Urteile.

Weitere aktuelle Urteile

************************************************************************

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Wie werde ich Berufsbetreuer?

Berufbetreuer ist jemand, der, entweder haupt- oder nebenberuflich
Betreuungen berufsmäßig führt. Wenn eine Betreuung nicht ehrenamtlich -
dies soll nach dem Gesetz der Regelfall sein - sondern durch einen
Berufsbetreuer geführt wird, stellt dies das Vormundschaftsgericht im
Beschluss über die Anordnung der Betreuung oder später fest. Die
Feststellung hat zur Folge, das der Betreuer eine Vergütung verlangen
kann. Berufsbetreuer werden seit dem 01.07.2005 nicht mehr nach ihrem
tatsächlichen Zeitaufwand sondern nach einem pauschalen Zeitaufwand
bezahlt. Die Vergütung ist nach der Vorbildung, die der Betreuer hat und
für die Zwecke der Betreuung einsetzen kann, gestaffelt. Es gibt 3
Vergütungsgruppen. In Stufe I  beträgt der Stundensatz 27,00 €, in Stufe
II 33,50 € und in Stufe III 44,00 €. In diesen Sätzen sind sowohl die
Mehrwertsteuer als auch Auslagen des Betreuers enthalten.
Voraussetzung einer Anerkennung als Berufsbetreuer ist, dass wenigstens
10 Betreuungen geführt oder angestrebt bzw 20 Wochenstunden für
Betreuungsarbeit aufgewendet oder angestrebt werden.
In der Praxis kommen Berufsbetreuer aus nahezu allen Berufen, vorwiegend
jedoch aus sozialen und juristischen Berufsgruppen. Eine eigenständige
bundesweit anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht.
Bundesrechtlich ist dafür lediglich nachstehende Vorschrift einschlägig:

§ 5 Betreuungsbehördengesetz
„Die Behörde sorgt dafür, dass in ihrem Bezirk ein ausreichendes Angebot
zur Einführung der Betreuer in ihre Aufgaben und zu ihrer Fortbildung
vorhanden ist.“

Es ist damit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt,
welche Anforderungen neben den oben beschriebenen erfüllt sein müssen,
damit jemand zum Berufsbetreuer bestellt wird. Einzelne Bundesländer
bieten Fortbildungsmaßnahmen an, damit ein Berufsbetreuer seine
Eingruppierung in eine höhere der drei Vergütungsstufen erreichen kann:

"§ 11 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern

(1) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass es einer abgeschlossenen
Lehre im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
gleichsteht, wenn der Vormund oder Betreuer besondere Kenntnisse im Sinne
dieser Vorschrift durch eine dem Abschluss einer Lehre vergleichbare
Prüfung vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle
nachgewiesen hat. Zu einer solchen Prüfung darf nur zugelassen werden,
wer

1. mindestens drei Jahre lang Vormundschaften oder Betreuungen berufsmäßig
geführt und
2. an einer Umschulung oder Fortbildung teilgenommen hat, die besondere
Kenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2 vermittelt,
welche nach Art und Umfang den durch eine abgeschlossene Lehre vermittelten
vergleichbar sind.

(2) Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass es einer abgeschlossenen
Ausbildung an einer Hochschule im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und §
4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 gleichsteht, wenn der Vormund oder Betreuer
Kenntnisse im Sinne dieser Vorschrift durch eine Prüfung vor einer
staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle nachgewiesen hat. Zu einer
solchen Prüfung darf nur zugelassen werden, wer

1. mindestens fünf Jahre lang Vormundschaften oder Betreuungen berufsmäßig
geführt und
2. an einer Umschulung oder Fortbildung teilgenommen hat, die besondere
Kenntnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 2 vermittelt,
welche nach Art und Umfang den durch eine abgeschlossene Ausbildung an
einer Hochschule vermittelten vergleichbar sind.

(3) Das Landesrecht kann weitergehende Zulassungsvoraussetzungen aufstellen.
Es regelt das Nähere über die an eine Umschulung oder Fortbildung im Sinne
des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 2, Absatzes 2 Satz 2 Nr. 2 zu stellenden
Anforderungen, über Art und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen,
über das Prüfungsverfahren und über die Zuständigkeiten. Das Landesrecht
kann auch bestimmen, dass eine in einem anderen Land abgelegte Prüfung im
Sinne dieser Vorschrift anerkannt wird."

Wer sich für eine Tätigkeit als Berufsbetreuer interessiert, sollte sich
deshalb wegen der in seinem Bundesland geltenden Regelungen an die
Betreuungsbehörde bei der Kreis- oder Stadtverwaltung wenden.

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung

Der Aufgabenkreis umfaßt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die mit dem
ständigen oder derzeitigem Aufenthalt des Betreuten zusammenhängen. Die
Übertragung des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung gestattet es dem
Betreuer also, in Absprache mit dem [... weiterlesen ...]

 >> Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung: Checkliste

Was ist zu beachten?

Kontakte (Gespräche und Information) mit Personen aus dem sozialem
Umfeld (Angehörige, Freunde, Nachbarn) herstellen.
Ist die Wohnsituation zufriedenstellend? [... weiterlesen ...]

Den Jahreszugang Betreuungsrecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=BN

************************************************************************

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
 Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Rechtsberatung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
 zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

 Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
 Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
 ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht für Ihre Webseite zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile einzubinden:

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************************

*5* (P) (C) 2009 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 402525 3382
                 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz;
                 ggf. abweichender Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von mdr Jump und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen
Das könnte Sie auch interessieren
Wann liegt ein besonders schwieriger Fall ...
Kostenloser Newsletter zum Betreuungsrecht:
 

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben